Großensee, Holstein

Die Satzung

In der Jahreshauptversmmlung wurde eine neue Satzung beschlossen. Im Jahre 2008 wurde durch das schleswig-holsteiner Innenministerium eine neue Satzung erlassen.
Nach zweijähriger Umsetzung in den Gremien des Landes wude dies Mustersatzung durch den Vorstand in eine eigene Satzung umgewandelt.
Die Vorgabe der Mustersatzung des Landes ist bindend und darf nur mit dessen Zustimmung inhaltlich geändert werden. Deshalb wurde Die Satzung nicht geändert sondern an die Gegebenheiten der Gemeinde Großensee  angepasst.

Durch die Änderungen im Brandschutzgesetz und bei den Versicherern war eine Anpassung der alten Satzung dringend geboten.

Und so wurde die Satzung mit großer Mehrheit angenommen.

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