Neue Regelungen zu den Bademöglichkeiten am See
Liebe Großenseerinnen und Großenseer,
erinnern Sie sich noch an den Ärger über das geschlossene Gelände am „Südstrand“ in den vergangenen Jahren? Erst standen nur die Früh- und Spätschwimmer vor verschlossenen Toren und später dann im Herbst, Winter und Frühjahr auch alle Spaziergänger.
Wir waren sehr froh, als die Badesicherheitsverordnung vom 25. Mai 2021 uns zumindest in Teilbereichen eine Rechtssicherheit für den freien Zugang gegeben hat.
Klar ist seitdem, dass im Zeitraum der offiziell definierten Badesaison vom 1. Juni bis 15. September bei regem Badebetrieb 2 Badeaufsichten zu stellen sind.
Klar ist auch, dass bei der Erhebung eines Eintritts immer Badeaufsichten gewährleistet werden müssen.
Früher startete die Badesaison meist Anfang Mai. Zu den Kassenöffnungszeiten musste Eintritt bezahlt werden, der Kiosk hatte geöffnet, zu den Hauptzeiten gab es eine Badeaufsicht (DLRG oder andere Rettungsschwimmer) und außerhalb dieser Zeiten war der Zugang frei für Spaziergänger und Schwimmer.
Fakt heute ist, dass landauf und landab händeringend vergeblich Badeaufsichten mit vorgeschriebener Ausbildung zum Rettungsschwimmer gesucht werden. Deshalb hat sich Ihre Gemeindevertretung darauf verständigt und beschlossen, dass wir uns den offiziellen Zeiten für die Badesaison anpassen und
Kassenöffnungszeiten nur im Zeitraum vom 1. Juni bis 15. September ansetzen. Bei schlechtem Badewetter kann auch in dieser Zeit die Kasse geschlossen bleiben. Badeaufsichten sind nur da, wenn die Kasse geöffnet ist und Eintritt bezahlt wird.
Jetzt werden sich einige fragen, warum wir überhaupt noch Eintritt nehmen und das Gelände nicht vollständig frei zugänglich machen. Das hängt mit den Kosten zusammen, die die Gemeinde im Zusammenhang mit der Badestelle „Südstrand“ regelmäßig zu tragen hat. Selbst mit Erhebung eines Eintritts konnte die Gemeinde nur in den wenigen Jahren mit sonnenreichen und regenarmen Sommermonaten kostendeckend arbeiten und einen geringen Überschuss erwirtschaften. In den meisten Jahren war und ist es ein Zuschussgeschäft. Keine Einnahme durch Eintrittsgelder während der Sommermonate bei gleichzeitig steigenden Kosten für die Bewirtschaftung können wir uns nicht leisten.
Wichtig für alle ist, dass das Betreten des Geländes und das Baden im See jederzeit erlaubt ist, aber bei nicht geöffneter Kasse auf eigene Gefahr erfolgt.
Ich hoffe sehr, dass alle Besucherinnen und Besucher mit den geänderten Bedingungen verantwortungsvoll umgehen und wünsche uns allen einen schönen und entspannten Sommer 2022.
Ihr Bürgermeister
Karsten Lindemann-Eggers