Geflügelpest in einem Betrieb in Hamfelde bestätigt [Update]

Laboruntersuchungen haben bei verendeten Tieren in einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Hamfelde den Geflügelpesterreger nachgewiesen. Der Landrat des Kreises Stormarn hat eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, die auf der Internetseite des Kreises Stormarn amtlich bekannt gemacht wurde.

Großensee ist Teil des Beobachtungsgebietes, welches mit einem Radius von mindestens zehn Kilometern um den Ausbruchsbestand festgelegt ist. In diesem Gebiet gelten besondere Schutzmaßnahmen, die ab Seite 4 der Bekanntmachung aufgeführt sind.

Im Anhang II (Seite 11) der Allgemeinverfügung werden die Bereiche des Sperrgebiets (rot umrandet) und des Beobachtungsgebiets (blau umrandet) auf einer Karte dargestellt.

20210308_AllgVfgGefluegelpestSperrgebietBeobachtungsgebietHamfelde08032021

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Quellen: https://www.kreis-stormarn.de/aktuelles/pressemeldungen/2021/verdacht-der-gefluegelpest-in-einem-betrieb-in-hamfelde-bestaetigt.html

https://www.kreis-stormarn.de/aktuelles/bekanntmachungen/index.html

Update 14.03.2021 / 23:04 Uhr: Die Allgemeinverfügung wurde am 08.03.2021 in einer neuen Fassung vom Kreis Stormarn bereitgestellt. Die Version vom 05.03.2021 wurde durch die neue Version ersetzt. Die neue Allgemeinverfügung wurde in diesem Beitrag eingefügt und die bisherige dadurch ersetzt.

 

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