Leider haben wir keine besseren Nachrichten für Sie und Ihre Kinder, denn die SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung vom 3. Mai gibt Bedingungen vor, nach denen eine Öffnung möglich ist. Danach dürfen Spielplätze unter der Voraussetzung geöffnet werden, dass der Betreiber ein Hygienekonzept zur Reduzierung von Infektionsrisiken erstellt und umsetzt.
„Der Betreiber entscheidet dabei in eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung der Empfehlungen der obersten Landesgesundheitsbehörde, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Weise er die Öffnung praktisch umsetzt. Bestandteile des Hygienekonzeptes sind u.a. die Einhaltung des Abstandsgebotes durch Zugangskontrolle, die Verhinderung von Ansammlungen von Erwachsenen oder Jugendlichen und die Reinigung der Spielgeräte in regelmäßigen Abständen. Die Einhaltung der Regelungen erfolgt in der Verantwortung des Betreibers, um den infektionshygienischen Erfordernissen gerecht zu werden.“
Quelle: Seite 25, Landesverordnung vom 03.05.2020, https://www.kreis-stormarn.de/files/aktuelles/bekanntmachungen/2020/LandesverordnungSARS-CoV2-Bekaempfungsverordnung03052020.pdf
Wir bitten alle Kinder und Eltern um Verständnis, dass wir vor einer Öffnung zunächst einmal mit der Ordnungsbehörde eine mögliche Lösung abklären müssen. Und bis dahin – so leid es uns tut – muss der Spielplatz geschlossen bleiben.