Windkraftanlagen in Großensee

Neues Vorranggebiet für Windkraftanlagen am Wohrensbarger Moor

 

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hat für die Errichtung von Windkraftanlagen eine Überarbeitung der Planungsräume des Landes beschlossen.

In den neu zu gestaltenden Regionalplänen werden auf der Basis einheitlicher Kriterien und Abwägungsbelange zum einen Gebiete festgelegt, für die eine Errichtung von Windkraftanlagen nicht in Frage kommen (Tabuzonen) und zum anderen werden Vorranggebiete für Windkraftanlagen ausgewiesen. In diesen Vorranggebieten hat die Windenergienutzung Vorrang vor allen anderen denkbaren konkurrierenden Nutzungsmöglichkeiten.

Ziel dieser Maßnahme ist es, bis 2025 10GW elektrische Energie mit landgestützten Windkraftanlagen auf ca. 1,95% der Landesfläche zu produzieren.

Der nachstehende Link führt Sie auf eine Seite der Landesregierung, auf der die Planungsgründe und weitere Details näher erläutert werden.

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Windenergieflaechen/_documents/zweiterPlanentwurf.html

Update 07.07.2020: Link nicht mehr erreichbar, daher entfernt.

Um die Vorranggebiete für Windkraftanlagen verbindlich festlegen zu können, hatte die Landesregierung ein Beteiligungsverfahren gestartet.  Im Zeitraum vom 04.09.2018 – 03.01.2019 konnte sich jeder an diesem Verfahren beteiligen und seine Stellungnahme hierzu abgeben (https://www.bolapla-sh.de/).

Völlig neu ist die Idee der Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen allerdings nicht. Es gab bereits ein Planungskonzept, mit dem sich die Gemeindevertretung Großensee in ihrer Sitzung am 16.03.2017 beschäftigt hatte. Allerdings war zum damaligen Zeitpunkt auf den Flächen der Gemeinde Großensee und im gesamten Amt Trittau  kein Vorranggebiet für Windkraftanlagen vorgesehen. Der nächstgelegene Standort befand sich zwischen Brunsbek (Langelohe) und Stemwarde. Einsprüche der Gemeindevertretung Großensee gegen die damaligen Planungsvorgaben der Landesregierung erfolgten nicht.

Da mit dem ersten Planungsverfahren nicht ausreichend Flächen für die Vorranggebiete gefunden wurden, vermutlich gab es zu viele Einsprüche Betroffener, entschied sich die Landesregierung zu einer 2. Planungsrunde. Die Gemeindevertretung Großensee hat Ende September 2018 auf dem Verwaltungsweg Kenntnis erhalten, dass auf dem Gemeindegebiet nunmehr auch ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen ausgewiesen werden soll.

Vorranggebiet Windkraftanlagen Großensee, Grafik: https://www.bolapla-sh.de/

Fraktionsübergreifend wurde für den 06.11.2018 eine Sondersitzung des Planungs- und Bauausschusses einberufen.

Zu dieser öffentlichen Sitzung wurde Dipl.-Ing. D. Stolzenberg -Architektur -Städtebau -Umweltplanung eingeladen, um den Gemeindevertretern und den Bürgern aus Großensee den fachlichen Hintergrund des Planungsverfahrens zu erläutern sowie eine Einschätzung bezüglich möglicher Auswirkungen, u.a. auch für eventuelle spätere Bauvorhaben der Gemeinde, abzugeben.

Nach einer Aussprache beschloss der Planungs- und Bauausschuss, der Gemeindevertretung vorzuschlagen, gegenüber der Landesregierung Widerspruch gegen das von ihr geplante Vorranggebiet in Großensee einzulegen. Grundlage dieses Widerspruchs sollte ein qualifiziertes Gutachten sein, in dem die inzwischen erkannten Planungsmängel, die Eingriffe in den Naturschutz und die Nachteile für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Großensee herausgearbeitet werden.

Da die Widerspruchsfrist bereits am 03.01.2019 endete, musste unverzüglich ein Gutachten beauftragt werden, das dann rechtzeitig durch die Gemeindevertretung am 20.12.2018 gebilligt und als Grundlage des Widerspruchs verwendet werden konnte.

Fast alle stimmberechtigten Gemeindevertreter waren bei der Sitzung des Planungs- und Bauausschusses am 06.11.2018 anwesend und somit konnte ein zutreffendes Meinungsbild der Gemeindevertretung abgefragt werden, das dem des Planungs- und Bauausschusses entsprach. Es war daher möglich, den notwendigen Beschluss der Gemeindevertretung, die erst am 20.12.2018 tagen sollte, zur Beauftragung eines Gutachters vorwegzunehmen.

Daraufhin wurde der stellvertretende Bürgermeister Tillmann-Mumm gebeten – Bürgermeister Karsten Lindemann-Eggers gilt nach §22 der Gemeindeverordnung als in der Sache befangen – unverzüglich ein qualifiziertes Gutachten als Grundlage unseres Widerspruchs über die Amtsverwaltung Trittau zu beauftragen. Die Amtsverwaltung beauftragte daraufhin den Gutachter Dipl.-Ing. D. Stolzenberg, der auch vom Ausschuss als Wunschkandidat vorgeschlagen wurde.

Das Gutachten wurde den Gemeindevertretern am 15.12.2018 zur ersten Einsichtnahme vorgelegt und in der Sitzung der Gemeindevertretung am 20.12.2018 durchgesprochen. Mit einigen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen wurde dieses Gutachten als Grundlage unseres Widerspruchs genehmigt und der Gutachter absprachegemäß gebeten, die redaktionellen Änderungen noch einzuarbeiten. Die Endfassung sollte dann mit einem Anschreiben des Amtes Trittau fristgemäß an das Innenministerium versandt werden. Die endgültige Fassung des Gutachtens von Dipl.-Ing. D. Stolzenberg können Sie auf dieser Seite einsehen.

Weitere Unterstützung in unserer Argumentation gegen ein Vorranggebiet lieferte uns in letzter Minute ein Großenseer Bürger. Er verwies auf ein Gutachten über die Erfassung von Brutvögeln auf dem Gelände des Golf Club Großensee und dem Wohrensbarger Moor. Das Moor selbst liegt bereits zur Hälfte im Vorranggebiet. Dieses Gutachten aus dem Jahre 2016 liefert viele interessante, wichtige und belegbare Hinweise über die Bedeutung des Moores und damit eines Teils des Vorranggebietes für den Naturschutz.

Nach Rücksprache mit den Autoren des Gutachtens gab der Vorstand des Golf Club Großensee der Gemeindevertretung sein Einverständnis darüber, das Gutachten als Ergänzung unserem Widerspruch beizufügen. An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bei unserem aufmerksamen Mitbürger und dem Vorstand des Golf Club Großensee bedanken. Das angesprochene Gutachten und noch weitere interessante Hinweise zum Thema Golf und Natur finden Sie auf der Website des Golf Club Großensee ( https://www.gc-grossensee.de/platz/golf-und-natur/brutvoegel/ Update 05.05.2022: Link entfernt, da nicht mehr verfügbar ).

Neben der postalischen Zustellung haben wir am 28.12.2018 unseren Widerspruch persönlich beim Innenministerium abgegeben, um auch sicher den fristgerechten Eingang unseres Widerspruchs zu gewährleisten. Sobald wir etwas Neues erfahren, werden wir Sie auf diesem Weg unverzüglich informieren. Sie können jedoch davon ausgehen, dass auch die Presse – Hamburger Abendblatt, Stormarner Tageblatt u.a. – dieses Thema weiterhin, wie auch in der Vergangenheit, aufmerksam verfolgen und berichten wird, wie sich die Landesregierung entscheidet und wie mit unserem Widerspruch umgegangen wurde.

20180102_Windkraftanlagen Stellungnahme der Gemeinde Großensee

thumbnail of 20180102_Windkraftanlagen Stellungnahme der Gemeinde Großensee

Kommentare sind geschlossen.