Naturschutz

Die Gemeindevertretung Großensee für Umwelt- und Naturschutz

Als Gemeindevertretung fördern und fordern wir konsequent den Umwelt- und Naturschutz in und um Großensee. Dies dient zum einen jedem einzelnen Bürger, aber auch den zahlreichen Besuchern insbesondere unseres einzigartigen Großensees.

In diesem Sinne starten wir mit folgenden Initiativen:

  1. Der Großensee, Mensch und Natur im Einklang
  2. Großensee blüht im mähfreien Mai
  3. Weitere Initiativen und Themen

 


1. Der Großensee, Mensch und Natur im Einklang

Hinweisschilder am Großensee

Vorfälle und Beschwerden über das rücksichtslose Verhalten einer kleinen Minderheit von Besuchern veranlasst die Gemeinde, im Bereich rund um den Großensee 5 dieser Hinweisschilder mit Verhaltensregeln aufzustellen.

Grundlage für diese Hinweisschilder sind klare gesetzliche Vorgaben, die, obwohl eigentlich selbstverständlich, leider teilweise konsequent missachtet werden.

Abfälle wieder mitnehmen

Wer liegt denn gerne im Müll?!?

Man sollte meinen, unter zivilisierten Menschen ist es überflüssig zu erwähnen. Wer jedoch unsere Strände und Wege rund um den Großensee schon mal montags nach einem schönen Wochenende gesehen hat, der kann nur den Kopf schütteln.

Scheinbar geht es ohne Strafandrohung nicht und so wird in ganz Deutschland das Wegwerfen, Liegenlassen, Wegschütten Vergraben oder Verbrennen von Hausmüll in der Natur mit unterschiedlich hohem Bußgeld belegt.

In Schleswig-Holstein beträgt das Bußgeld 10€ für z.B. Pappteller, Taschentücher und Zigarettenschachtel und 20€ für z.B. Geschirr und Kleidungsstücke. Die illegale Entsorgung von Speermüll wird jeweils höher bestraft.

Hier ist der gesamte Busgeldkatalog zu finden: https://www.bussgeldkatalog.org/umwelt-muell/#shol

Wünschenswert wäre auch die konsequente Nutzung von Mülltüten für den Hundekot. Diese finden sich an vielen Stellen rund um den See und im Dorf.

Gerade spielende Kinder bzw. deren Eltern danken dies…

Kein Lagerfeuer

Akute Waldbrandgefahr.. nicht nur im Sommer!

In Schleswig-Holstein besteht aus Gründen des Brandschutzes in Waldgebieten ein Verbot von Anzünden und Mitführen von Feuer oder offenem Licht, sowie der Umgang mit brennenden oder glühenden Gegenständen (Landesverordnung zum Brandschutz der Wälder, Moore und Heiden, vom 31. Januar 2013)

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=WaldSchV_SH_!_2

Hunde anleinen

Freilaufende Hunde finden Wildtiere nicht cool!

In Schleswig-Holstein besteht aus Gründen des Schutzes von Mensch und Natur in Waldgebieten für Hunde eine generelle Leinenpflicht.

Ebenso ist das Mitführen von Hunden an Badestellen verboten.

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/VB-SH-AD-Amtsbl2016-19-390

Hier ein paar Hinweise zur Hundehaltung, um Bedürfnisse, Interessen und Rechte anderer Menschen, Ihrer Hunde sowie wildlebender Tiere und Pflanzen zu respektieren und zu wahren:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/LFU/pdf/hundeLandschaft.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Siehe hier insbesondere Seite 12

Keine Hunde oder Pferde im Wasse

Wer badet schon gerne mit einem fremden Hund oder gar Pferd?!?

In Schleswig-Holstein ist es grundsätzlich bei Gewässern verboten, mit Hunden und Pferden in den See zu gehen, auch nicht zum Tränken. Ausnahmen gibt es nur am Meer, (z.B. an der Ostsee) nicht jedoch an Seen, wenn bestimmte Strandabschnitte speziell als Hundestrand ausgewiesen sind.

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/VB-SH-AD-Amtsbl2016-19-390

Keine SUPs oder Boote auf dem Wasser

Vögel stehen nicht auf SUPs.

Nach dem „Landeswassergesetz Schleswig-Holstein“ (LWG) dürfen Binnengewässer nicht mit Booten, Kanus, SUPs usw. befahren werden (siehe LWG § 21 Einschränkung des Gemeingebrauchs und des Befahrens mit Wasserfahrzeugen):

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?j=WasG_SH_!_21

Siehe dazu auch unsere Homepage er Gemeinde Großensee:

Eigentümerin des Großensees ist die Stadt Hamburg, welche lediglich dem Angelverein sowie einer begrenzte Anzahl BesitzerInnen von Seegrundstücken Genehmigungen für Boote erteilt. Der Vertrag mit der Stadt Hamburg sieht lediglich eine Bademöglichkeit vor.

Landeswassergesetz Schleswig-Holstein, gesamt:

https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?a=WasG_SH

Die Insel gehört ausschließlich den Vögeln

Wer braucht nicht mal seine Ruhe zum Chillen.

So aber auch unsere Vögel, für die die Insel ein ausgewiesenes Rückzugs- und Brutgebiet ist und auch bleiben muss.

Da haben Entdecker, Badegäste oder gar Grillfreunde absolut nichts zu suchen.

 

2. Großensee blüht im mähfreien Mai

Die Gemeinde beteiligt sich an der Aktion „Mähfreier Mai“, eine Initiative ursprünglich aus England unter dem Motto „No Mow May“.

Bitte freuen Sie sich deshalb mit uns, wenn gemeindeeigene Wiesen aus Gründen des Naturschutzes im Mai nicht gemäht werden und stattdessen in herrlicher Blüte stehen.

https://www.swr.de/swr4/tipps/maehfreier-mai-rasen-maehen-insekten-100.html

Beteiligen auch Sie sich: Englischer Rasen ist out, Blühwiese ist in!

 

3. Weitere Initiativen und Themen

Die Initiative lebt und wird fortgeschrieben. Freuen Sie sich auf weitere Themen wie: 

    • Zum Schutz von Igeln und anderen Kleintieren im Gras: Mähroboter nur bei Tageslicht
    • Zum Schutz unserer eh schon bedrohten Vögel: Freilaufende Katzen nur mit Glöckchenhalsband (mit Sicherheitsverschluss)

Weitere Ideen, Anregungen sind jederzeit willkommen.

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