Der Kreis Stormarn informiert:
Land setzt schrittweises Hochfahren fort – weniger Verbote, mehr Eigenverantwortung
Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung hat am 16.05.2020 die Landesverordnung sowie den Erlass an die Gesundheitsämter der Kreise angepasst. Der Kreis Stormarn hat dementsprechend heute seine Allgemeinverfügung mit Wirkung ab dem 18.05.2020 geändert.
Das Konzept des stufenweisen Hochfahrens setzt nach wie vor Einschränkungen insbesondere hygienischer und kapazitätsmäßiger Art bei der weiteren Öffnung voraus. Kontaktbeschränkungen sowie die strenge Einhaltung von Abstands- und Hygieneregelungen bleiben die Voraussetzung dafür, dass z.B. Reisen nach Schleswig-Holstein wieder möglich sind, Hotels und Gaststätten wieder öffnen oder Sport in den Vereinen wieder möglich sind.
Mit den Neuerungen gelten ab dem 18. Mai 2020 u.a.:
- Die Öffnung der Gastronomie ist mit Auflagen zulässig.
- Das Beherbergungsverbot für Ferienwohnungen, Hotels, Häuser, Apartments und Wohnanlagen wird unter Auflagen aufgehoben; Wohnmobilstellplätze dürfen öffnen.
- Das Einreiseverbot für touristische und Freizeitzwecke entfällt – die Kreise erhalten die Möglichkeit, bei Bedarf eigene Regelungen umzusetzen, um den Tagestourismus vor Ort zu begrenzen.
- Das Betretungsverbot für Inseln und Halligen entfällt.
- Die Kinderbetreuung wird stufenweise erweitert, ein nächster Schritt ist perspektivisch zum 1. Juni geplant.
- Öffentliche Veranstaltungen mit Sitzcharakter bis zu 50 Personen sind zulässig.
(Checkliste Allgmeine Anforderungen für Einrichtungen mit Publikumsverkehr und bei Veranstaltungen) - Alle weiteren Dienstleistungen, die die Hygiene- und Abstandsregelungen einhalten und entsprechende Konzepte vorlegen können, werden erlaubt.
- Bildungseinrichtungen wie z.B. Volkshochschulen dürfen unter Auflagen wieder öffnen.
- An den Hochschulen werden kleine Präsenzveranstaltungen wieder möglich.
- Die Öffnung von Mensen in Hochschulen wird unter Auflagen gestattet.
- An den Theatern des Landes wird ein eingeschränkter Probenbetrieb unter Auflagen gestattet.
- Die Mund-Nasen-Bedeckungsverordnung vom 24. April 2020 wurde in die neue Landesverordnung überführt und als Folge entsprechend verlängert.
Weitere Details zu den Änderungen können auch der Presseerklärung der Landesregierung entnommen werden.
Eine weitere Lockerung betrifft ab Montag die Quarantäneregelungen für Reisende aus dem Ausland. Die Landesverordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zur Bekämpfung des Coronavirus des Landes Schleswig-Holstein, gültig bis 15. Juni 2020, sieht vor, dass die 14-tägige Quarantäneregelung nicht mehr für Personen gilt, die aus Staaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Großbritannien und Nordirland nach Schleswig-Holstein einreisen.
„Schritt für Schritt kehrt die Normalität in unseren Alltag zurück. Das ist gut so, weil die derzeitigen Infektionszahlen einen Abbau der Einschränkungen möglich gemacht haben. Wir dürfen uns aber noch nicht in Sicherheit wiegen. Die Verantwortung dafür, dass mit diesen weiteren Lockerungen das bislang Erreichte nicht wieder in Gefahr gerät, liegt bei uns allen. Wenn wir uns weiterhin vorsichtig und rücksichtsvoll verhalten ist es möglich, den eingeschlagenen Weg der schrittweisen Lockerungen fortzuführen.“, so Landrat Dr. Henning Görtz.
Den genauen Wortlaut der vorstehend genannten Neuregelungen entnehmen Sie bitte den beigefügten Landesverordnungen (Neufassung 16.5.2020 und Quarantäne für Ein- und Reiserückreisende) sowie der Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn.
Die Neuregelungen gelten vorerst bis zum 7. bzw. 15 Juni 2020.