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Thorsten Stelter schrieb am 5. August 2020
Das man keine Boote/Kanus und ähnliches mit rein nehmen darf ist ja noch nachvollziehbar, aber was spricht gegen eine 1 meter lange Luftmatratze für ein 4 jähriges kind? So hat der überaus engagierte und meiner Meinung nach zu motivierte Bademeister seinen Ferienjob leider verfehlt und dem kind sein schönen Badetag versaut bis es weinte.
Administrator-Antwort von: grossensee.eu
Sehr geehrter Herr Stelter,

wird eine Luftmatratze auf dem Großensee als Fortbewegungsmittel genutzt, mit den Armen oder einem Paddel gesteuert, ist das Befahren des Sees nach dem Landeswassergesetz Schleswig-Holstein nicht erlaubt.
Darüber hinaus ist im beaufsichtigten Freibad Südstrand eine bei regem Badebetrieb erschwerte Sicherstellung der Badeaufsicht ein wesentliches Kriterium für das Aussprechen von Verboten.
Es tut uns leid, wenn das von ihnen angesprochene 4-jährige Kind, das vermutlich im Schwimmbadbereich in Begleitung einer erwachsenen Person badete, durch das Verbot die Freude am Aufenthalt im Wasser verloren hat. Wir bitten Sie aber um Verständnis, dass die Sicherheit aller Badegäste an erster Stelle steht. Die Badeaufsicht war nicht übermotiviert, sie hat ihren Job gemacht.
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