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Bärbel Bruhn schrieb am 5. September 2020
Wir schwimmen seit einigen Jahren mit einer Saisonkarte bis in den Oktober hinein vom Freibad aus in den See. Schade, dass der Einlass nun ab 6.9.20 nicht mehr möglich ist. Warum?
Bedanken möchten wir uns für den unermüdlichen Einsatz der Schwimmmeister und der ehrenamtlichen Helfer der DLRG.
Südstrand ist einfach toll, auch jetzt während Corona hat alles prima geklappt. Danke!
Administrator-Antwort von: grossensee.eu
Guten Tag Frau Bruhn,

vielen Dank für Ihre anerkennenden Worte zu der Arbeitsleistung der DLRG und der Bademeister im Naturbad Großensee, die wir gerne weitergeben.

Die Gemeinde Großensee ist sehr daran interessiert, das Baden und Schwimmen außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten weiterhin zu ermöglichen. Wir würden auch gern außerhalb der Kassenöffnungszeiten während der Badesaison allen Spaziergängern einen freien Zutritt zum Freibadgelände ermöglichen. Allerdings haben Gerichtsurteile in der jüngeren Vergangenheit deutlich gemacht, dass im Falle eines Unfalls die Kommunen nachweisen müssen, dass sie alles Notwendige für die Sicherheit getan haben. Die Beweislast liegt nunmehr bei den Kommunen.

Im Juni 2020 hat das Land Schleswig-Holstein – bisher als einziges Bundesland – ein „Gesetz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit im Badewesen (Badesicherheitsgesetz)” verabschiedet, in dem die Anforderungen an die Kommunen konkretisiert werden. Nähere Ausführungsbestimmungen sollen noch folgen. Noch nicht geklärt ist, ob ein Wechsel zwischen „Eintritt = Badeaufsicht ist gewährleistet“ und „Kein Eintritt = rechtssicher keine Badeaufsicht nötig“ möglich ist. Liebe Frau Bruhn, uns bleibt abzuwarten, was der Gesetzgeber im Detail festlegt. Erst anschließend steht fest, ob eine Öffnung außerhalb der Kassenöffnungszeiten sowie außerhalb der Badesaison möglich ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Gemeinde zunächst die haftungsrelevanten Bedingungen überprüfen muss. Ihnen alles Gute und bis spätestens zur kommenden Badesaison!
Bitte warten …

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