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Klaus J. schrieb am 21. Juli 2025
Das ist sachlich unrichtig, gemäß gültiger Entgeltordnung (https://www.grossensee.eu/wp-content/uploads/2024/03/2023-Entgeltordnung-Freibad-Grossensee.pdf) sind Schüler und Studenten sehr wohl ermäßigungsberechtigt.
Administrator-Antwort von: grossensee.eu
In der Gemeindevertretersitzung im Frühjahr 2025 wurde die Entgeltordnung angepasst.
Es wurde aber versäumt den Text anzupassen. Das werden wir nachholen. Für diese Badesaison bleibt die Regelung mit den Schülern, Studenten und Personen, die aufgrund einer Behinderung auf Begleitpersonen angewiesen sind bestehen.
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