vielen Dank für Ihr Engagement für Natur und Gewässer am Großensee. Eine Bitte um Korrektur bei der Rechtsgrundlage:
Auf Schild und Website heißt es, es sei „grundsätzlich bei Gewässern" verboten, mit Hunden ins Wasser zu gehen. Ein solches generelles Verbot enthält das Hundegesetz nicht. § 3 Abs. 3 HundeG SH untersagt die Mitnahme von Hunden nur an Badeanstalten sowie an Badestellen an Oberflächengewässern im Sinne der Badegewässerverordnung – also an den ausgewiesenen Badegewässern, hier dem Südstrand. Für nicht ausgewiesene Uferabschnitte greift dieser Tatbestand nicht.
Hinzu kommt: Die aufgestellten Schilder sind ihrem Wortlaut nach Appelle („Nimm Rücksicht", „Mach mit") und keine rechtsverbindlichen Verbote. Es wäre daher gut, den Hinweis entsprechend zu präzisieren, um Missverständnisse und unberechtigte Beanstandungen zu vermeiden.
Vielen Dank!
