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Joachim Schley schrieb am 27. Februar 2018
Seit über 30 Jahren leben wir hier in unserer wunderschönen Gemeinde. Noch länger aber ist es her, dass die Zeitpunkte für die Jahreszeiten festgelegt wurden. Aktuell haben wir seit dem 21. 12.2018 die Winterzeit, die bis zum 21. März anhält. So lange, wie wir hier leben wird in den Außenbereichen die Schneeräumpflicht der Gemeinde phlegmatisch durchgeführt. Seit Sonntag haben wir hier ordentlich Schneefall zu verzeichnen und die Gemeinde hat es bis heute nicht für nötig befunden, auch die Außenbereiche vom Schnee zu befreien. Auch hier in den Außenbereichen gibt es Wählerstimmen für die bevorstehende Kommunalwahl am 06. Mai.
Administrator-Antwort von: grossensee.eu
Liebe Familie Schley,
wir können Ihren Unmut sehr gut verstehen. Alle Großenseerinnen und Großenseer und vor allem die Hauseigentümer hatten mit ihren Schneeräumungspflichten zu kämpfen. Sicherlich ist Ihnen bekannt, dass nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Großensee in den örtlichen Nebenstraßen nicht die Gemeinde, sondern die Grundstückseigentümer für die Reinigung und die Schneeräumung verantwortlich sind. Trotzdem versucht die Gemeinde in jedem Jahr als freiwillige Leistung die Eigentümer bei ihren Pflichten zu unterstützen. Bei diesen heftigen und andauernden Schneefällen waren unsere krankheitsbedingt nicht vollständig einsatzfähigen Gemeindearbeiter allerdings mit den gemeindlichen Pflichtaufgaben zunächst mehr als ausgelastet und konnten in den Außenbezirken erst später unterstützend tätig werden.
Den genauen Wortlaut der Straßenreinigungssatzung können Sie hier nachlesen: https://www.grossensee.eu/verwaltung/satzungen/
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