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Der 9-Punkte-Plan gegen Corona – Verschärfte Maßnahmen: Was erlaubt ist, was nicht
Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten verschärfen die Maßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung. Der 9-Punkte-Plan im Überblick.
Gilt eine Ausgangssperre in Deutschland?
Nein. Aber: Mehr als zwei Menschen dürfen sich nicht zusammen draußen aufhalten – es sei denn es sind Angehörige aus dem gemeinsamen Haushalt. Also mit einem Freund, einer Freundin spazieren gehen ja – zu dritt nicht. Zu allen anderen soll man, wo immer möglich, einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten, um die Coronavirus-Ausbreitung zu reduzieren.
Was gilt für die eigene Wohnung?
Generell sollen alle Kontakte zu anderen außer den Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden.
Ausdrücklich genannt ist die Zwei-Kopf-Regel für drinnen in dem Beschluss von Bund und Ländern aber nicht. Auch hier darf es aber etwa keine Gruppen feiernder Menschen geben.
Verstöße gegen die Kontaktbeschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
Wie hoch sind die Strafen?
Bis zu 25.000 Euro etwa in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Bundesweite Vorgaben gibt es nicht. “Von Strafhöhen oder Ordnungsgeldern ist heute nicht gesprochen worden”, so Merkel. Aber: Es handele sich nicht um Empfehlungen, sondern Regeln – mit Folgen bei Nichteinhaltung.
Was ist draußen noch erlaubt?
Joggingrunden, Toben mit den eigenen Kindern oder Gassi-Gänge zum Beispiel. Also Sport und Bewegung an der frischen Luft – aber eben individuell. Der Weg zur Arbeit oder zur Notbetreuung der Kinder bleibt erlaubt, Einkäufe, Arztbesuche, zu nötigen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere.
- Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
- In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
- Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
- Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
- Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
- Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
- In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
- Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.
Was muss bundesweit geschlossen werden?
Restaurants und Cafés – Essen darf man sich nur nach Hause liefern lassen oder es abholen und zu Hause essen. Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen und Tattoo-Studios müssen geschlossen bleiben.
Werden Homeoffice oder Produktionseinschränkungen vorgeschrieben?
Nein, dazu gibt es keine bundesweite Regelung. In Betrieben sollen aber Hygienevorschriften eingehalten werden – mit Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher.
Dürfen Länder und Kreise darüber hinaus gehen?
Ja, vielfach gelten auch schon schärfere Regeln. In Bayern darf weiterhin nur der an die frische Luft, der zu einem Hausstand gehört.
Wie funktionieren die bisherigen Beschränkungen für draußen?
Überwiegend gut, wie die Behörden berichteten. Ob in Frankfurt, Essen, Hamburg oder an der Spree im Berliner Regierungsviertel: Auch am Sonntag waren meist nur einzelne Menschen, Paare oder Familien mit Kindern zusammen unterwegs.
Es gab aber auch immer wieder Verstöße.
In Neuruppin zum Beispiel löste die Polizei am Wochenende gleich sechs größere Feiern und Sporttreffen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf. In Bayern gab es bis Sonntagnachmittag bei 25.000 Polizeikontrollen 500 Beanstandungen.
Was tut nun die Regierung zur Abfederung der Folgen?
In der neuen Woche sollen große Schutzschirme für Unternehmen, Beschäftigte, Soloselbstständige und Kliniken aufgespannt werden.
Umfangreiche Rechtsänderungen soll es geben. Das Ganze soll im Schnellverfahren beschlossen werden: Am Montag im Kabinett, am Mittwoch im Bundestag und am Freitag im Bundesrat.
Wie teuer sollen die Schritte werden?
Das kann noch niemand sagen: Die Bundesregierung plant einen Nachtragshaushalt von 156 Milliarden Euro für 2020. Allein ein Rettungsschirm für Firmen – der “Wirtschaftsstabilisierungsfonds” – soll mit 600 Milliarden Euro ausgestattet werden. Kleinunternehmen und Selbstständige sollen bis zu 15.000 Euro direkt bekommen.
Was ist für Mieter geplant?
Mietschulden infolge von Einkommensausfällen sollen nicht zur Kündigung führen. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete soll zwar im Grundsatz bestehen bleiben.
Aber die Vermieter sind auf den Barrikaden: Der Präsident ihres Verbands Haus & Grund, Kai Warnecke, sagt: “Die Bundesregierung will Menschen im Stich lassen, die ihren Lebensunterhalt, Unterhaltspflichten und sonstige Zahlungsverpflichtungen aus Mietzahlungen bestreiten.” Der Deutsche Mieterbund begrüßte dagegen den Gesetzentwurf.
Was ist für Beschäftigte geplant?
Vor allem mit Kurzarbeit sollen Unternehmen Beschäftigte leichter halten können – statt sie in die Arbeitslosigkeit zu schicken. Fällt die Arbeit weg, bekommen Beschäftigte dann 60 Prozent des Lohns, mit Kindern 67 Prozent.
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Einen leichteren Zugang zum Kinderzuschlag soll es geben – und den Wegfall von Prüfungen für Hartz-IV-Anträge, damit die Menschen im Notfall nicht ins Bodenlose fallen. Auch Entschädigungen sind geplant, wenn der Verdienst ausfällt, weil die Kinder daheim betreut werden müssen.
Was will die Regierung noch tun?
Sie will Deutschlands Krankenhäusern mit mehr drei Milliarden Euro helfen. Daneben will der Bund zum Seuchenschutz umfassender selbst durchgreifen können. Lockerungen soll es beim Insolvenzrecht geben, so dass Firmen nicht so schnell vor dem Aus stehen.
Quelle:
Update 18.03.2022: Links entfernt, da nicht mehr verfügbar.