Der Bürgermeister informiert – 2022/3

Ergänzung zu Straßenschäden in der Trittauer Straße

Hinsichtlich der Straßenschäden in der Trittauer Straße habe ich die Anregung eines Lesers (Kommentar auf Facebook) aufgegriffen und bei der zuständigen Behörde nach den Möglichkeiten zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nachgefragt.

Mir wurde mitgeteilt, dass aktuell nur noch bei sehr extremen Straßenschäden eine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet würde.

Innerhalb der Ortsdurchfahrt Großensee stehen auf der Trittauer Straße insgesamt sechs Verkehrsschilderschilder, je drei pro Fahrtrichtung, die vor Straßenschäden warnen. Durch die bereits vorhandenen Gefahrzeichen VZ 101 (Gefahrstelle) in Verbindung mit dem Zusatzzeichen „Straßenschäden“ würden alle Verkehrsteilnehmer auf mögliche Beeinträchtigungen hingewiesen und müssten laut Straßenverkehrsordnung – auch ohne Ausschilderung einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit – das Fahrtempo den Straßenbedingungen anpassen.

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