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Regelmäßige Tests für Kita-Eltern
Datum 01.02.2022
Ab Donnerstag gelten erweiterte Testpflichten für die Eltern von Kita-Kindern. Sie müssen sich künftig ebenfalls dreimal wöchentlich testen.
Die Landesregierung führt neue Regelungen zum Schutz der kleinsten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner ein. Ab Donnerstag, 3. Februar, gilt im echten Norden damit eine Testpflicht für das engste Umfeld von Kindern aus Kitas oder Kindertagespflegestellen. Künftig muss sich der Elternteil, der üblicherweise den meisten Kontakt zum Kind hat, dreimal pro Woche an unterschiedlichen Werktagen auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen. Hierfür stellt das Land den Eltern kostenfrei Antigen-Selbsttests zur Verfügung.
Tests müssen dokumentiert werden
Alternativ können sich Eltern auch bei ihrer Arbeitsstelle oder bei einem Testzentrum testen lassen. Mithilfe einer sogenannten „qualifizierte Selbstauskunft“ bestätigen die Eltern gegenüber der Kindertageseinrichtung, sich regelmäßig zu testen. Die Einrichtungen sammeln die Meldungen, allerdings müssen sie diese nicht kontrollieren – das erfolgt stichprobenartig durch das zuständige Ordnungsamt. Die Dokumentationspflicht der Eltern ist bußgeldbewehrt. Durch die Regelung sollen Kinder trotz hoher Ansteckungszahlen bestmöglich geschützt ihre Kita oder Kindertagespflegestelle besuchen können.
Neuregelung auch für Kita-Beschäftigte
Darüber hinaus passt die Landesregierung die Testpflicht für Erzieherinnen und Erzieher an: Sie müssen sich künftig ebenfalls dreimal wöchentlich testen – unabhängig vom jeweiligen Impfstatus. Aufgrund gesetzlicher Regelungen sind die Arbeitgeber verpflichtet, zwei Tests wöchentlich zur Verfügung zu stellen, alle zusätzlich notwendigen Tests stellt das Land den Einrichtungen zur Verfügung. Außerdem gilt weiterhin die Empfehlung, die Kinder in festen Gruppen zu betreuen und eine Durchmischung möglichst zu vermeiden.
Quarantäne-Regeln werden angepasst
Zugleich wird das Gesundheitsministerium die Quarantäne-Regeln für die Kitas anpassen. Die neuen Regeln werden dann von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt:
- Kinder von infizierten Eltern gelten als enge Kontaktpersonen und müssen entsprechend der allgemeinen Regelungen als Angehörige desselben Haushalts für mindestens fünf Tage in Quarantäne.
- Infizierte Kinder werden für mindestens sieben Tage abgesondert. Eine Quarantänepflicht für die nicht-infizierten Kinder derselben Gruppe gibt es nicht.
- Das Gesundheitsamt kann je nach Situation abweichende Regeln anordnen, etwa wenn sich Infektionen in einer Einrichtung häufen.
- Kita-Personal kann sich nach frühestens sieben Tagen aus der Quarantäne freitesten.
Quelle: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2022/I/220201_corona_neue_regelungen.html
Nach unserem aktuellen Kenntnisstand gilt die Regelung der Tests für Kita-Eltern nicht für Kinder in der Hortbetreuung, hier greift das Schul-Testregime.
Update 09.02.2022: Link wurde aktualisiert, da der bisherige Link nicht mehr gültig war. (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VIII/_startseite/Artikel_2022/220201_corona_neue_regelungen.html)
Update 01.03.2022: Link wurde entfernt, da nicht mehr erreichbar.